Über die Europäische Markenrechtsreform

Eine vorläufige Einigung über die Reform des europäischen Markensystems wurde am 21. April 2015 nach intensiven Verhandlungen zwischen dem lettischen Ratsvorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments erzielt. Die Einigung muss noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates bestätigt werden.

Markenrechtsreform – gute Aussichten für Unternehmen

Mit der Reform des derzeitigen Systems werden den Unternehmen bessere Bedingungen für Innovationen geboten sowie ein wirksamerer Schutz ihrer Handelsmarken gegen Fälschungen, nicht zuletzt in Bezug auf gefälschte Waren auf dem Weg durch EU-Gebiet.

Dazu der lettische Justizminister Dzintars Rasna?s: “Ich bin stolz darauf, dass die Modernisierung des Markenrechtsrahmens der EU unter dem lettischen Vorsitz politisch abgeschlossen werden kann, wobei wir uns auf die gemeinsamen Anstrengungen der vorigen Vorsitze und der EU-Institutionen stützen konnten. Uns ging es darum, die Interessen der Endnutzer in den Mittelpunkt der Reform zu stellen. Das sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen; sie wollten ein klareres, schlankeres und günstigeres Registrierungssystem für die Handhabung und den Schutz ihrer innovativen Industriegüter.”

Ein neues Verfahren: günstiger, einfacher und benutzerfreundlicher

Ein weiteres Ziel des neuen Rechtsrahmens ist die Förderung von Innovation und Wirtschaftswachstum, indem die Verfahren für die Eintragung von Marken unionsweit so gestaltet werden, dass sie für Unternehmen benutzerfreundlicher und effizienter werden – durch niedrigere Kosten und weniger komplizierte Verfahren, schnellere Bearbeitung, größere Vorhersehbarkeit und mehr Rechtssicherheit.

Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), das für die Eintragung und Verwaltung von Marken auf EU-Ebene zuständig ist, und den nationalen Ämtern verbessert werden.

Im Rahmen der Einigung wird eine Reihe politischer Grundsätze in das neue System aufgenommen, unter anderem

  • eine neue Struktur mit niedrigeren Gebühren, die Antragsteller und Inhaber von Handelsmarken zu zahlen haben; diese Senkung entspricht der Notwendigkeit, das System benutzerfreundlicher zu machen und den Haushalt des HABM auszugleichen, der in den vergangenen Jahren beträchtliche Überschüsse aufgewiesen hat;
  • die Einrichtung eines Ausgleichsmechanismus für Ausgaben, die nationalen Ämtern für den gewerblichen Rechtsschutz durch Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit EU-Marken entstanden sind. 5 % der jährlichen Einnahmen des HABM sind künftig für den Ausgleichsmechanismus vorgesehen, wobei dieser Betrag im Falle eines beträchtlichen Haushaltsüberschusses um weitere 5 % erhöht werden kann;
  • eine engere Zusammenarbeit zwischen nationalen Ämtern und dem HABM bei Projekten zur Angleichung von Praktiken und Instrumenten im Bereich Marken, Muster und Modelle. Der Höchstfinanzierungsbetrag für Kooperationsprojekte liegt bei 15 % der jährlichen Einnahmen des HABM;
  • die Verbesserung der Verwaltungsstruktur und die Einführung zuverlässiger Finanzverfahren im HABM;
  • die Umbenennung des HABM in “Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum”;
  • die Anwendung effizienter und zügiger Verwaltungsverfahren durch die nationalen Ämter, wenn es um den Verfall oder die Nichtigerklärung von Marken geht;
  • die Anpassung der Bezeichnung und Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen gemäß der jüngsten EU-Rechtsprechung entsprechend der Nizza-Klassifikation.

Hintergrund

Mit der Gemeinschaftsmarke wurde ein eigenständiges System für die Eintragung einheitlicher Markenrechte eingeführt, die in der gesamten EU dieselbe Wirkung entfalten. Eine Marke dient dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Ein Unternehmen kann mit seiner Marke Kunden für sich gewinnen und an sich binden, wertschöpfend wirken und Wachstum schaffen. Die Marke ist ein Wachstumsmotor und wirkt sich positiv auf die Beschäftigung aus.

Das Gemeinschaftsmarkensystem ist so konzipiert, dass es neben den nationalen Markensystemen besteht, die weiterhin für jene Unternehmen erforderlich sind, die keinen Schutz ihrer Marken auf EU-Ebene wünschen.

Die Erfahrungen seit der Einrichtung des Gemeinschaftsmarkensystems haben gezeigt, dass Unternehmen innerhalb der Union und in Drittstaaten das System angenommen haben, das eine erfolgreiche und robuste Ergänzung zum Markenschutz geworden ist.

In den letzten Jahren haben der Handelswert und die Anzahl der Handelsmarken stetig zugenommen. Das HABM, das 1996 seine Arbeit aufgenommen hat, registriert derzeit jährlich rund 100 000 Gemeinschaftsmarken und 75 000 Muster und Modelle. Gleichzeitig sind auch die Erwartungen an rationellere und leistungsfähigere Eintragungsverfahren gestiegen, die besser aufeinander abgestimmt, öffentlich zugänglich und technologisch auf dem neuesten Stand sind.

Die Einrichtung des HABM ist demnach ein großer Erfolg und hat wesentlich zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU beigetragen. Das HABM hat seinen Sitz in Alicante (Spanien).

Im April 2013 hat die Kommission dem Rat die Reformvorschläge vorgelegt:

Quelle: Pressemitteilung Europäischer Rat

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