Im Gegensatz zum Deutsche Patent- und Markenamt sieht der 27. Senat des Bundespatentgerichtes das Kennzeichen “Dürpelfest” als unterscheidungskräftig an.
27 W (pat) 540/14 Beschluss des PBatG im Beschwerdeverfahren.
markenrechtliches Sammelsurium
Im Gegensatz zum Deutsche Patent- und Markenamt sieht der 27. Senat des Bundespatentgerichtes das Kennzeichen “Dürpelfest” als unterscheidungskräftig an.
27 W (pat) 540/14 Beschluss des PBatG im Beschwerdeverfahren.