Ob die Eintragung als Wortmarke tatsächlich möglich ist, richtet sich nicht danach, ob die Marke ein Schriftzeichen ist, sondern ob die Marke in der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift wiedergegeben werden kann.
[…] Die übliche Druckschrift besteht überwiegend aus Zeichen, die auf einer DIN 2137-Tastatur sichtbar sind. Die für eine Wortmarke verwendbaren Zeichen gibt das DPMA bekannt: Wortmarke: verwendbare Zeichen.
Quelle: Markenserviceblog