Im Rahmen der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien einen Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt. Heute veröffentliche ich hier die Antworten der Kanzlei Prehm & Klare Rechtsanwälte aus Kiel.
Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2013
Wie erklären Sie sich die Trendwende zu wieder steigenden Anmeldezahlen (Trend für 2014 +10%) beim DPMA?
Antwort: Natürlich bleibt die Deutsche Marke, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, eine kostengünstige und schnelle Alternative zur EU-Marke.
Das aktuelle Wachstum bei den Anmeldezahlen scheint uns jedoch aus der Freischaltung der Onlineanmeldung des DPMA zu resultieren. Dieses Online-Tool ohne Identitätsprüfung und Zahlungsfunktion bedient ganz wunderbar den schnellen Anmeldeimpuls. Nach unserem Empfinden bleibt jedoch die Aufklärung über Gefahren und Risiken einer Markenanmeldung auf der Strecke. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Zahlen bei Zurückweisungen, Gebührenmangel und Widerspruchsverfahren in der Zukunft entwickeln werden.
In den letzten Jahren wurde das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine strenge Eintragungspolitik kritisiert, während man dem Europäischen Markenamt HABM eine im Vergleich zum DPMA eher laxe Prüfung nachsagte. Beobachten Sie aktuell beim DPMA und HABM Veränderungen bei der Prüfungspraxis zur Eintragungsfähigkeit?
Antwort: Das DPMA hat seine Eintragungspraxis nicht geändert. Diese ist beständig sehr restriktiv.
Beim HABM kann man im Hinblick auf deutsche Markenanmelder beobachten, dass diese eher schlechtere Karten bei der Eintragung deutscher oder „denglisch“ gebildeter Begriffe haben, die in die Nähe der Schutzunfähigkeit kommen, da anscheinend die Markenanmeldungen verstärkt deutschsprachigen Prüfern zugeordnet werden.
Als ein Nachteil der EU-Marke wird häufig der hohe Kostenaufwand für eine umfassende Recherche im Vorfeld der Anmeldung angesehen. Stellen Sie im Mandantenkreis eine Tendenz zu eher risikofreudigen Anmeldungen ohne Recherchen fest?
Antwort: In der Tat finden wir es immer wieder erstaunlich, dass Mandanten trotz umfangreicher Beratung über die Risiken einer EU-Markenanmeldung dann trotzdem eine Anmeldung mit unzureichenden oder gar keinen Recherchen durchführen wollen. Das große finanzielle Problem der Anmelder bei der EU-Markenanmeldung ist offensichtlich – eine vernünftige EU-Wort-Markenanmeldung sollte vorher Marken- und Firmennamenähnlichkeitsrecherchen in allen 28 Mitgliedsstaaten nach dort bestehenden nationalen Rechten sowie eine Recherche bei der WIPO nach in Europa geltenden IR-Marken enthalten. Zudem sind noch EU-Marken zu recherchieren. Eine derartige umfangreiche Recherche kostet in der Regel schon zwischen 1.500- 3.000 EUR je nach Anzahl der Nizzaklassen. Angesichts dieser Kosten sagen Mandanten dann schnell „Nein Danke“, und wählen das Risiko. Manche Rechtsanwaltskollegen lösen dieses Problem damit, dass sie den ahnungslosen Mandanten im Rahmen einer EU-Anmeldung D,EU,IR-Recherchen anbieten und somit suggerieren, dass sowohl international und europaweit recherchiert wird. Bewusst verschwiegen wird dabei, dass diese Rechercheart nur für den Schutzbereich Deutschland ausreicht und die nationalen Rechte der anderen 27 Staaten nicht berücksichtigt werden.
Die Europäische Union ist in den letzten Jahren gewachsen und weitere Beitrittskandidaten stehen bereit. Sehen Sie die Notwendigkeit das Europäische Markensystem grundlegend zu reformieren? Wie könnten Maßnahmen zur Anpassung aussehen?
Antwort: Im Großen und Ganzen hat bereits eine erhebliche Harmonisierung der Beitrittsländer stattgefunden. Das System der EU-Marke hat an einigen Stellen jedoch noch erhebliche Fehler aufzuweisen, die mit den deutschen Vorstellungen des Markengesetzes nicht vereinbar sind. So fehlt im europäischen Regelungswerk beispielsweise für Dritte die Möglichkeit eine EU-Marke auf Antrag löschen zu lassen, wenn der Rechtsinhaber z.B. aufgrund Liquidation im Handelsregister nicht mehr existiert.
Eine sicherlich innovative Lösung wäre es zudem, wenn man bei der EU-Markenanmeldung auf einzelne Länder verzichten könnte und diese Markenform dadurch erheblich flexibler werden würde. Man sollte in diesem Rahmen nie vergessen, dass die EU-Marke derzeit nur ganzheitlich existieren kann und bereits ein Konflikt mit einem nationalen Recht in einem Mitgliedsland (sei es auch nur Malta oder Zypern) die ganze EU-Marke infizieren und zu Fall bringen kann. Dieses größte Problem der EU-Marke wäre schlagartig eliminiert, wenn der Anmelder bei der Anmeldung oder auch später auf einzelne Vertragsstaaten verzichten könnte. Die EU-Marke würde noch einmal sichtlich an Attraktivität gewinnen.
Kanzleiprofil:
Transparenz und Schnelligkeit von Dienstleistungen und Informationen sind seit mehreren Jahren entscheidende Zielgrößen für das Kanzleikonzept von Prehm & Klare Rechtsanwälte. Pauschale Honorare machen die anwaltlichen Dienstleistungen im Markenrecht für den außergerichtlichen Bereich transparent und kalkulierbar. Ein eingespieltes Backoffice stellt die professionelle und schnelle Durchführung aller Abläufe bei Markenanmeldungen, Markenrecherchen und den anderen Dienstleistungen im Markenrecht sicher.
Prehm & Klare Rechtsanwälte helfen Ihnen Ihre Ansprüche im Markenrecht bei einer Markenverletzung oder Verletzung Ihrer Firmennamensrechte sowie unberechtigten Abmahnungen auch gerichtlich an allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten durchzusetzen. Aufgrund der Vertretung von Mandanten bei einer großen Vielzahl von Markenstreitigkeiten bei den zuständigen Kennzeichengerichten können Prehm & Klare eine große Erfahrung in dieser besonderen Gesetzesmaterie des Markenrecht nachweisen und dafür Sorge tragen, dass Ihre Ansprüche auch vor Gericht optimal verfolgt werden. Eine eingehende Beratung in diesen Markenrechtsangelegenheiten gehört bei Prehm & Klare Rechtsanwälte genauso zum guten Ton, wie die dezidierte Einarbeitung in Ihren Fall.