Die markenrechtliche Situation des “Dschungelcamps” war hier schon einige Male ein Thema.
Passend zum Start der neuen Staffel gibt es auch eine neue Marke im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Die Marke genießt Schutz in der Klasse 30 für
Zuckerwaren, hergestellt aus oder unter Verwendung von Fruchtgummi und/oder Schaumzucker und/oder Gelee und/oder Lakritze, ausgenommen für medizinische Zwecke
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Quelle: DPMA