— Was muss ich beachten, wenn ein Fristende auf Heiligabend oder Silvester fällt? Wie kann ich die Frist trotz Schließung des DPMA einhalten? —
Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage im Sinne der jeweiligen Feiertagsgesetze der Länder, sondern Werktage. Deshalb verschieben sich Fristen, bei denen der letzte Tag der Frist auf Heiligabend oder Silvester fällt, nicht auf den nächsten Werktag (vgl. auch Mitt.Präs. Nr. 8/99), sondern müssen eingehalten werden. Nur wenn Heiligabend und Silvester auf einen Samstag oder Sonntag fallen, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag (vgl. § 193 BGB).
Auch wenn in diesem Jahr das DPMA wieder von Mittwoch, den 24. Dezember 2014, bis einschließlich Sonntag, den 04. Januar 2015, geschlossen sein wird, können Sie Anmeldungen, Widersprüche, Einsprüche und sonstige Geschäftssachen fristgerecht in einen der Nachtbriefkästen unserer Dienststellen in München, Jena und Berlin einwerfen, per Telefax (+49 89 2195-2221) oder in vielen Fällen auch über DPMAdirekt übermitteln.
Quelle: DPMA Newsletter