Wohl aber “die Bundesadler”, denn bei der Gestaltung des Wappenvogels hat man diverse Freiheiten.
Unterschiedlich gestaltete Adler
Die “Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler” vom 20. Januar 1950 übernahm fast wörtlich den Text der Bekanntmachung Friedrich Eberts vom 11. November 1919 sowie die Gestaltung des Adlers aus der Weimarer Republik. Der künstlerischen Ausgestaltung des Adlers ist somit breiter Spielraum gegeben worden, denn zum Aussehen des Wappentieres ist lediglich festgelegt, dass es einköpfig ist, das Haupt nach seinem rechten Flügel hin wendet, keine Krone auf dem Haupt hat und im Schilde schwebt.
So führen beispielsweise Bundespräsident, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Deutscher Bundestag unterschiedlich gestaltete Adler. Auf Münzen und selbst auf den Nationaltrikots deutscher Sportverbände sind unterschiedlich gestaltete Adler zu sehen.
Quelle: Bundestag