Gehen wir mal davon aus, dass bekannte Sportler Unternehmer sind. Die Ausübung ihres Sports und öffentliche Auftritte sind folglich eine geschäftliche Tätigfkeit, bei der auch Werbung in eigener Sache betrieben wird. Die Argumentation der FIFA in Sachen Rosberg geht wohl in die Richtung, dass das Anbringen der geschützten Bildmarke auf dem Helm die Markenrechte der FIFA verletzt. Ob dabei der Helm als Ware oder die sportliche Tätigkeit in Klasse 41 oder gar die Werbung im Vordergrund steht, können wir als Außenstehende nicht beantworten. Sollte die FIFA mit ihren Ansprüche auf die Dienstleistungen abzielen, dann hoffe ich sehr, dass sich noch kein frisch gekürter Weltmeister den Weltpokal hat tätowieren lassen und uns in Kürze ein #tattoogate ins Haus steht.
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