I Z B 6 3 / 1 2
DESPERADOS/DESPERADO
Bei der Beurteilung der Frage der Warenähnlichkeit darf der Gesichtspunkt der funktionellen Ergänzung nicht zur Vernachlässigung der weiteren Faktoren verleiten, die im Rahmen der Prüfung der Produktähnlichkeit relevant sein können.
Entsprechendes gilt für die Verhältnisse beim Vertrieb der Waren, denen bei der Beurteilung der Frage, ob die Waren einander ähnlich sind, häufig nur ein geringeres Gewicht zukommt.BGH, Beschluss vom 6. November 2013
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I ZB 63/12
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Bundespatentgericht
Quelle: Bundesgerichtshof
via: INTERNET-LAW
Bier und Knabberkram – die Ausführungen von BPatG und BGH dazu kann man sich heute zum Champions League Viertelfinale noch mal durch den Kopf gehen lassen.