Beim häufig besprochenen Urteil des EuGH ging es um die Schutzfähigkeit der Positionsmarke eines Knopfes im Ohr von Stofftieren. Die Margarete Steiff GmbH begehrte das europaweite Monopol ihre Produkte mit einem solchen Knopf zu kennzeichnen.
Markenschutz für das Kennzeichen “Knopf im Ohr” besteht allerdings bereits seit 1904. Unter der Registernummer 78878 führt das Deutsche Patent- und Markenamt die entsprechende Wortmarke mit Schutz in der Klasse 28 (Spielzeug aus Filz und ähnlichem Material).
Quelle: DPMA