Aktenzeichen: 30 W (pat) 83/11
Rechtsbeschwerde zugelassen: ja
Normen: MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1Leitsatz:
for you
Versteht der Verkehr eine Wortfolge (hier: “for you”) als schlagwortartige Aussage, die lediglich seine Aufmerksamkeit wecken und auf die so gekennzeichnete Ware (hier: Waren der Klassen 5, 29, 30 und 32) lenken soll, so spricht dies nicht für, sondern gegen die markenrechtliche Unterscheidungskraft dieser Wortfolge (Abweichung von BGH GRUR 1999, 1093 – FOR YOU).
Quelle: Bundespatentgericht