Was ist denn beim DPMA los?

In den letzten Jahren ist das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine sehr strenge Eintragungspraxis kritisiert worden. Diese rigide Beurteilung von Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfigkeit ist regelmäßig als Grund für die schwindende Attraktivität und sinkende Anmeldezahlen und die Anmeldeverlagerung zum HABM genannt worden. Denn im Gegensatz zum DPMA war die Europäische Markenbehörde, das HABM, eher für eine etwas laxere Eintragungspraxis bekannt. Ob die sinkenden Zahlen beim DPMA und die alljährlichen Rekordmeldungen des HABM primär von der Eintragungspolitik beeinflußt wurden, ist sicher fraglich. Dass Anwälte bei unterscheidungsschwachen Marken eher zur Europäischen Anmeldung raten ist allerdings alltägliche Praxis.

Bei den soeben veröffentlichten MontagsMarken muss man sich allerdings die Frage stellen, ob es eine Trendwende in Sachen Eintragungspraxis gibt.

302012058631

Nizzaklasse: 43
Waren & Dienstleistungen
43 Verpflegung von Gästen in Restaurants, Catering
Anmeldedatum 12.11.2012
Eintragungsdatum 23.04.2013

302012058325

Nizzaklassen: 41, 43
Waren & Dienstleistungen
41 Organisation und Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen
43 Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken; Verpflegung von Gästen im Rahmen von Gastronomie
Anmeldedatum 12.11.2012
Eintragungsdatum 21.12.2012

Quelle: DPMA

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2 thoughts on “Was ist denn beim DPMA los?”

  1. Wir hatten 2010 das Problem, dass eine Prüferin einer Dienstleistungsklasse unseren Phantasiebegriff als generisch eingestuft und das sehr waghalsig begründet hat, in dem sie unseren Begriff, der keinerlei Trennzeichen wie Leerzeichen oder Bindestrichen beinhaltet hat, an einer willkürlichen Stelle getrennt und beide Teile gesondern betrachtet hat.

    Als sich eine Ablehnung wegen fehlender Unterscheidungskraft abzeichnete, hat unser Markenanwalt sofort dazu geraten eine Anmeldung beim HABM nach zu schieben, mit der selben Begründung, die hier im Artikel steht.

    Die Eintragung des Begriffs als Wort-Bildmarke in einer Standardschriftart und in einer anderen Leitklasse hat im Übrigen weniger als zwei Monate gedauert…

  2. Pingback: Eintragungsfähig?

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