Unter dem Aktenzeichen 24 W (pat) 75/10 hatte sich der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde gegen die Entscheidung des DPMA im Löschungsverfahren gegen die konturlose Farbmarke
(Registernummer 305 71 072)
zu befassen.