Die Schweizerische Bundesbahnen SBB haben im Februar 2013 die folgende Bewegungsmarke beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum angemeldet.
Aktenzeichen 64645/2012
Nizzaklasse 09, 14, 42
Bemerkung: Beansprucht wird eine Bewegungsmarke. Diese besteht aus dem sog. Sekundenzeigersprung. Es handelt sich um den verzögerten Sprung des Sekundenzeigers in die neue Minute nach Vollendung der alten Minute. Die Verzögerung des Sekundenzeigers vor dem Sprung in die neue Minute beträgt rund 1,5 Sekunden.
Quelle: IGE