Mit der Unterscheidungskraft der Wortmarke “Gondwana-Praehistorium” hatte sich der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Beschwerdesache 27 W (pat) 526/13 zu befassen.
Anders als die Markenstelle des DPMA sprach der Senat der Marke die Unterscheidungskraft nicht ab und hob den Beschluss der Markenstelle auf.