Twitters neuer Musikdienst “#music” geht der RauteMusik GmbH gegen den Markenstrich.
Die Wortmarke RauteMusik (Registernummer 302010040131) ist beim Deutschen Patent- und Markenamt seit dem 05.07.2010 in den Nizzaklassen 16, 25, 38 und 41 geschützt.
Stellt sich also die Frage, ob das Wort Raute und das Zeichen # verwechslungsfähig sind?
Was meinen die MarkenBlog Leser?