Das Bundespatentgericht hat die Löschung der Wortmarke „TOTO” (Marke 396 38 297) angeordnet (AZ: 33 W (pat) 35/10). Wie die auf Wett- und Glücksspielrecht spezialisierte Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE mitteilt, verlieren die in einem Kartell, dem Deutschen Lotto- und Totoblock, zusammengeschlossenen 16 staatlichen Landeslotterieunternehmen damit den Schutz dieser von ihnen gehaltenen Marke.
Quelle: Titelschutzanzeiger