Rechtsanwalt Karsten Prehm hat sich auf dem Markenserviceblog mit den jüngsten Markenanmeldezahlen auseinandergesetzt und kommt zu folgenden Ergebnis.
Die EU-Marke ist in der Vergangenheit immer günstiger geworden. Die Amtsgebühren für eine elektronische Markenanmeldung betragen für 3 Nizzaklassen nur noch 900,- EUR und eine EU-Anmeldung vom Anwalt ohne Recherchen bekommt man auch schon für unter 300,- EUR. Die EU-Marke wächst zudem auch noch automatisch kostenlos mit – wie jüngst mit Kroatien gesehen. Wozu also noch eine deutsche Marke anmelden, sagen sich da viele Anmelder. An dieser Stelle ist Vorsicht angebracht!
[…] Die europäische Marke kann also durch bereits ein nationales Recht eines EU-Mitgliedslandes wieder zu Fall gebracht werden. Deshalb ist es bei einer EU-Markenanmeldung so wichtig, nicht nur EU-Gemeinschaftsmarken des HABM und IR-Marken der WIPO zu recherchieren, sondern auch alle nationalen Marken- und Firmendatenbanken aller europäischen Mitgliedsländer abzuprüfen.