Die Wortmarke “Wir sind das Volk” (Registernummer 30212625) ist in diesem Blog schon mehrfach besprochen worden. Nach Berichten der Leipziger Volkszeitung und des MDR wird die Marke jetzt gelöscht.
Gegen die Marke wurde ein Löschungsantrag wegen Verfalls nach §§ 49, 53 MarkenG gestellt. Da die Markeninhaber nicht innerhalb der Frist widersprochen haben, wurde die Eintragung der Marke nach § 53 Abs. 3 MarkenG ohne weitere Sacherörterung gelöscht.
Gegen den Beschluss des DPMA kann allerdings noch das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monat einzulegen.
RT @markenblog: “Wir sind das Volk” Wortmarke wird gelöscht http://t.co/mrhKVqT6
Der Löschungsantrag wurde wegen Verfalls gestellt, da der Löschungsantrag wegen § 50 Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse zu langwierig gewesen wäre.Diesen Antrag hatte ich zurückgezogen, um der Stadt Leipzig die Möglichkeit zu geben, das Markenrecht, mehr als ideellen Wert, in öffentliche Hand zu nehmen.
Diese Frist ließ die Stadt ungenutzt verstreichen.
Außerdem möchte ich betonen, dass Leipzig nicht gegen Marken einer rechten Gruppierung vorging, sondern mir auch dies überließ, obwohl die Stadt informiert war.
Auf den Punkt genau brachte es heute die mz-web.de
Zitat: …Die Freiheit der Rede aber ist in Deutschland durch höheres Recht garantiert. Man wird es also nicht verhindern können, wenn Menschen sich zu öffentlicher Äußerung gedrängt fühlen. Selbst wenn es solche sind, an deren Lauterkeit man Zweifel hegt. Und das ist, im Grundsatz, auch gut so. Niemand hat einen Satz gepachtet, wenn er Gemeingut geworden ist. Aber es steht ausdrücklich in jedermanns Freiheit, sich gegen den Missbrauch des Wortes in die Bresche zu werfen.
Im Übrigen wird man, was freilich unbequem ist, nicht umhin kommen festzustellen, dass Neonazis und Linksradikale zwar nicht “DAS Volk”, aber eben ein Teil desselben sind. Das muss man gar nicht gut finden. Es zu leugnen wäre aber mehr als töricht……
In diesem Sinne danke ich auch dem Blogbetreiber für den ein oder anderen Tipp, der half diesen historisch wichtigen Satz vor privater Vereinnahmung zu schützen.
Angelika Kanitz