Update: Weltuntergangsabmahnungen

Nach einem Bericht der Oberhessischen Presse weisen die Abmahnungen auf Basis der Marke “Weltuntergang” unterschiedliche Schadenersatzforderungen auf. Aktuell wird über 2000 Euro berichtet, bisher wurden immer 1000 Euro kolportiert.

Wie diese Forderungen begründet, belegt und durchgesetzt werden sollen ist allerdings unklar. Ich erinnere mich jedenfalls noch gut an den entrüsteten Gesichtsausdruck eines Vorsitzenden am Hamburger LG, der beim Anspruch auf Basis von Lizenzanalogie kopfschüttelnd forderte “Kommen Sie uns nie wieder mit diesem Quatsch!”.

Hier stimmen übrigens die MarkenBlog Leser über die Marke ab.

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