Dieser Satz hat nicht nur eine orthopädische, sondern auch eine markenrechtliche Bedeutung, wie die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche jüngst erfahren musste. Denn die angemeldete Bildmarke der Kirche wurde vom DPMA wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) zurückgewiesen.
Aktennummer: 3020120009719
Nizzaklassen: 35, 41, 45
Waren & Dienstleistungen
35
Geschäftsführung, insbesondere Koordination gemeinsamer Aktivitäten und Beratung in kirchenrelevanten Themen, überregionale Werbung für das ev.-luth. kirchliche Angebot; Veröffentlichung von Informationen auch im Internet über die Inhalte des ev.-luth. Angebotes sowie über wissenschaftliche und kirchen-politische Stellungnahme zu sozialpolitischen, theologischen und gesellschaftspolitischen Themen, Öffentlichkeitsarbeit im religiösen Bereich
41
Werteerziehung und Wertebildung durch religiöse Erziehung und Schulung, Fort- und Weiterbildung in Akademien und Instituten; Durchführung von Freizeitveranstaltungen aller Art; Filmvorführungen aller Art; Musikdarbietungen; Betrieb evangelischer Kindergärten; Betrieb von Lehranstalten, insbesondere von Internaten und Akademien; Organisation von Veranstaltungen und Kongressen, Konferenzen, Symposien und Seminaren; Veranstaltung von Wettbewerben (Erziehung und Unterhaltung); Unterhaltung
45
seelsorgerliche und pastorale Betreuung; persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse; religiöse Veranstaltungen einschließlich Gottesdiensten, Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Bestattungen; Seelsorge einschließlich Urlauber- und der Tourismusseelsorge, Bordseelsorge und Seelsorge im diakonischen Bereich
Quelle: DPMA