Aktenzeichen: 30 W (pat) 40/11
Entscheidungsdatum: 5. Juli 2012
Rechtsbeschwerde zugelassen: ja
Veröffentlichung vorgesehen: ja
Normen: MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1L e i t s a t z :
Aus Akten werden Fakten
Ein von Hause aus unterscheidungskräftiger Werbespruch kann nicht als Marke geschützt werden, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung zu einem branchenüblichen
Werbemittel geworden ist.
Quelle: Bundespatentgericht