Spiegel Online berichtet über die erfolgreiche Markenanmeldung für das @-Zeichen.
Unter der Registernummer 302012038338 führt das DPMA die Wortmarke “@”.
Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 25, 29, 30, 32, 33 und 34. Konkret sind folgende Waren vom Markenschutz umfasst.
25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Schuhe; Gürtel (Bekleidung)
29 Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette
30 Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz; Senf; Essig, Soßen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis
32 Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken
33 Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)
34 Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer; Zigaretten; Zigarillos; Zigarren; Feuerzeuge für Raucher; Aschenbecher; Zigarettenfilter; Zigarettenhülsen; Filterhülsen für Zigaretten; Zigarettenetuis; Zigarrenetuis; Pfeifenstopfer; Taschenapparate zum Drehen von Zigaretten; Zigarettendrehmaschinen; Zigarettenstopfgeräte
Quelle: DPMA
Was halten die MarkenBlog Leser von dieser Marke?
Das Ät Zeichen ist jetzt deutschen Patent- und Markenamt als Marke eingetragen worden http://t.co/pMGdUMYL – ähh, Bananenrepublik?