2011: zurückgewiesene 3D- und Bildmarken

Eine erste Auswahl von zurückgewiesenen 3D- und Bildmarken aus dem Jahr 2011.


Aktenzeichen 3020110075115
Nizzaklasse 36, 37, 42

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”


Aktenzeichen 3020110077789
Nizzaklasse 11, 19, 28

Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”


Aktenzeichen 302011009292.3
Nizzaklasse 29, 31, 32, 33, 34, 35

Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„beschreibende Wortfolge in russischer Sprache: einfach empörend niedrige Preise”


Aktenzeichen 3020110094985
Nizzaklasse 30

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”


Aktenzeichen 302011009644.9
Nizzaklasse 05, 16, 18, 21, 24, 25, 29, 30, 32, 35, 41, 43

Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Die angesprochenen Verkehrskreise werden in der angemeldeten Marke nur einen bildlichen Hinweis auf die geografische Herkunft der von der Anmeldung umfassten Waren und Dienstleistungen entnehmen, nämlich dass die Waren und Dienstleistungen in Berlin angeboten, hergestellt bzw. erbracht werden”


Aktenzeichen 302011011767.5
Nizzaklasse 06, 20

Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Darstellung der Ware mit ästhetischen und funktionellen Elementen, jedoch ohne Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen”


Aktenzeichen 302011014661.6
Nizzaklasse 10, 12, 20

Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Piktogramm als Sachhinweis auf Rollstühle, Gehhilfen, Fortbewegungsmittel Geräte, Ernährungshilfen und Möbel für gehbehinderte Menschen”


Aktenzeichen 3020110157626
Nizzaklasse 41, 43

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Sonstige formelle Mängel (§ 32 Abs. 3)
„Anmeldung zurückgewiesen, Sonstige formelle Mängel (§ 32 Abs. 3)”


Aktenzeichen 302011017732.5
Nizzaklasse 14

Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)


Aktenzeichen 3020110178860
Nizzaklasse 30

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Quelle: DPMA

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