Aktenzeichen: 302009015717.0
Rechtsstand Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)
„sittlich anstößig sowie grobe Geschmacksverletzung”
Quelle: DPMA