BPatG: S-Bahn gelöscht – aber nicht für Tennisschläger und Rollschuhe

Als von Dampf auf Strom umgestellt wurde, gehörte auch das Wort Stadtschnellbahn schnell der Vergangenheit an. Die seitdem gängige Abkürzung kostete die Bahnkonkurrenz Lizenzgebühr. Das Bundespatentgericht hat den Schriftzug “S-Bahn” nun freigegeben.
Auch Konkurrenten der Deutschen Bahn können Züge im Nahverkehr nun ungehindert als “S-Bahn” fahren lassen. Das Bundespatentgericht in München hat die Wortmarke gelöscht, die der Staatskonzern einst eingetragen hatte.

Quelle: ftd.de

Der 26. Senat des Bundespatentgerichts führt in dieser Beschwerdesache (AZ: 26 W (pat) 21/11) aus:

betreffend die Marke 399 08 040 S 55/09 Lösch hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 11. Januar 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie des Richters Reker und der Richterin
Dr. Schnurr beschlossen:

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der
Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamtes
vom 28. Januar 2011 aufgehoben, soweit die Löschung der Wortmarke
399 08 040 „S-Bahn“ auch für die Waren „Klasse 16: Papier
und Pappe (Karton), Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen
Apparate) in Form von Globen und Wandtafelzeichengeräten;
Klasse 28: Tennisschläger, Rollschuhe, Schlittschuhe“ angeordnet
worden ist. Insoweit wird der Löschungsantrag zurückgewiesen.

Quelle: BPatG

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