Im letzten Jahr hatte ich über den Markenstreit zwischen der Aargauer Firma Künzli Swiss Schuh AG und dem US-Konzern K-Swiss berichtet.
Der Streit ist nach einem Bericht der SonntagsZeitung jetzt beigelegt.
Im Rechtsstreit um fünf Streifen auf Freizeitschuhen hat die Aargauer Firma Künzli Swiss Schuh AG das Kriegsbeil begraben. Statt wie seit 60 Jahren fünf Streifen werden die Künzli-Schuhe und Sneakers künftig fünf quadratische “Klötzli” aufweisen.Damit befreie man sich auf einen Streich von allen Markenstreitigkeiten, teilte das im aargauischen Windisch ansässige Unternehmen am Freitag mit. Seit den 1950er Jahren sind die fünf Streifen an den Sport- und orthopädischen Schuhen das Erkennungszeichen von Künzli.
Die Künzli SwissSchuh AG hat diverse Internationale Registrierungen mit Schutzwirkung in der EU eintragen lassen. Die fünf Streifen zeigen sich beispielsweise bei
Registernummer: 923607
Registernummer: 923737
und
Registernummer: 1047533
Die K-Swiss Inc. schlägt mit gleiche Waffen zurück.
EU-Marke: 4753489
oder
EU-Marke: 4771978
Noch im September 2011 hatte Künzli die beiden folgenden Europäischen Gemeinschaftsmarken zu Anmeldung gebracht:
Markennummer: 10286144
Beschreibung Die Marke besteht aus fünf gleich breiten Streifen, welche strahlenförmig auf der Fläche zwischen Schnürung und Sohle des Schuhs angebracht sind, wobei die Abstände zwischen den Streifen gleich sind und die Streifen wie Strahlen von der Schnürung in Richtung Sohle-Ferse auseinanderlaufen. Die gestrichelte Abbildung des Schuhs zeigt nur die Position der Streifen an. Sie ist nicht Bestandteil der Marke.
Nizzaklassen: 10, 25
Markennummer: 10286177
Beschreibung Die Marke besteht aus fünf gleich breiten Streifen, welche parallel verlaufen und in gleichem Abstand auf dem Schuh angebracht sind. Die Streifen sind auf der Oberseite des Schuhs auf der Fläche zwischen Schnürung und Sohle angebracht. Die gestrichelte Abbildung des Schuhs zeigt nur die Position der Streifen an. Sie ist nicht Bestandteil der Marke.
Nizzaklassen: 10, 25
Quelle: WIPO, HABM