Das passende Bundespatentgerichtsurteil zum heutigen Valentinstag hat RA Thorsten Blaufelder schon vor einigen Tagen besprochen.
Wem gehört der Valentinstag?
Gerade am Valentinstag geht die Liebe gerne auch durch den Magen. Mit einem am Montag, 06.02.2012, veröffentlichten Beschluss hat das Bundespatentgericht Bäckern und Konditoren den freien Verkauf von Valentins-Torten, -Herzen, -Pralinen oder –Konfekt gesichert (AZ: 25 W (pat) 44/11). Den Antrag, „Valentin“ als geschützte Marke einzutragen, lehnten die Münchener Richter ab.