Im Markenstreit um die Bezeichnung “Material Girl” für ein Modelabel hat die Pop-Sängerin Madonna eine Niederlage erlitten.
Im Zentrum der Aufregung steht dabei der englische Begriff “Material Girl”, den der Superstar durch einen gleichnamigen Hit-Song in den 1980er-Jahren geprägt hat und der nun zur Bewerbung der eigenen Modelinie verwendet werden soll. Die entsprechenden Markenrechte liegen aber nicht bei Madonna, urteilte ein US-Richter.
Quelle: Pressetext.com
Dabei ist die Argumentation, dass aus der künsterischen Leistung nicht automatisch ein umfassender Markenschutz entsteht, absolut nachvollziehbar. “Material Girl” ist ein Titel und genießt als solcher Schutz. Aber dieser Schutz deckt eben nur den werktitelnahen Bereich und beispielsweise nicht Mode, Schmuck oder Lebensmittel ab.
Material Girl – Niederlage für Madonna http://t.co/AmNpeSF
Hier is het bij artikeltje dat hoort bij de nederlaag van Madonna: http://t.co/WJ7Tm8K