Nicht quatschen, machen – Barth verliert

Komiker Mario Barth hat vergeblich versucht, den Spruch “Nicht quatschen – machen” für sich zu vereinnahmen. Eine entsprechende Klage Barths wies das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch ab. Der Slogan sei nicht schutzfähig, sondern eine “allgemeine Lebensweisheit”, befand das Gericht.

Quelle: Rhein-Zeitung

Auch der Löschungsantrag gegen die Marke des Komikers läuft bereits.

30 2010 070 819
Nicht quatschen, machen
Nizzaklassen: 14, 21, 24, 25, 27
Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse

Nach dem Löschungsantrag gegen die Wortmarke “Nichts reimt sich auf Uschi” hat das DPMA jetzt über die Schutzfähigkeit einer zweiten Marke des Unterhalters Mario Barth zu befinden.

16 thoughts on “Nicht quatschen, machen – Barth verliert”

  1. Der Typ [M.B.] kotzt mich langsam echt an. ‘Geistiges Eigentum’ ist ein Unterdrückungskonzept ! Sollte sich dringest mal mit dem Thema befassen.

  2. Puuh… langdam wird es eng.
    Ich möchte nicht in der Haut des Anwalts stecken, der sich eigentlich seine Kostennoten mit Barth teilen wollte…
    Ist “Ende aus Micky Maus” eigentlich von Disney geschützt… Herr Barth, melden Sie an!

  3. Mario Barth kenne ich nur von den Erzählungen vom Serdar Somuncu. Ich hoffe das bleibt auch so, klingt nicht anhörenswert!

  4. Ein seltenes highlight im deutschen Justiz Dschungel wo es sonst von Fehlurteilen und gschmäckle nur so dampft! Wo kämen wir denn hin wenn die Erben von Rühmann sich das “Guten Abend” patentieren liessen? Geistiger Dünnschiss?

  5. Da überhebt sich Mario in seiner propagierten “Tatmenschenherrlichkeit” (Wolfgang Koch, wienblog taz 2011).

    Der Macher verfällt ohne Realisten und Idealisten bloßem Aktivismus; von ihnen erhält er Basis und Ziel, welches er pragmatisch begrenzt. (Der Idealist 2006)

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