Sonntagslinks Inoffizielle Facebook Suchmaschine gesichtet (Markenrecht) BPatG vom 2.3.2011: zur Unterscheidungskraft von Buchstaben-Bild-Marken: M (26 W (pat) 504/10 Die Marke des Monats Juli Cognac aus Finnland „Verwendung Marken Dritter als Keyword zulässig“ OLG Hamm: Auch im Markenrecht existiert eine Dringlichkeitsvermutung für eine einstweilige Verfügung, wenn ein Unternehmen durch eine Markenverletzung stark gefährdet ist Warnung vor nicht amtlichen Schreiben XIV Ähnliche Artikel: Markenämter in Social Networks Sonntagslinks Sonntagslinks
Sonntagslinks http://bit.ly/q4w2X1