Ein Aachener Anwalt zeigte sich empört pber die Marke “Condom zu Aachen” und fordert die Löschung aus dem Markenregister. Schließlich werden damit religöse Gefühle verletzt, so die Begründung. Eine Werbeagentur hatte die Marke angemeldet.
[…] Der Bezug durch die sprachliche Nähe der Wörter Dom und Condom seien “absolut unangemessen, geschmacklos und in hohem Maße religiöse Gefühle verletzend”, heißt es im Schreiben des Anwalts an das Amt.
Quelle: Kölnische Rundschau
Einen Löschungsantrag für die Ware “Kondome” wegen fehlender Unterscheidungskraft, da es sich bei der Marke ausschließlich um eine geografische Herkunftsangabe handelt, hätte ich ja noch verstanden.
Aber §8 Abs. 2 Nr. 5?
Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,
Das scheint mir eine reine Marketing Aktion, die offenbar auch Wirkung zeigt – jedenfalls für den WDR hat es schon gereicht.
“Condom zu Aachen” sittenwidrig? http://bit.ly/mLB5rj