Diesmal geht es aber nicht um die berühmten drei Streifen, sondern um deren fünf.
Das Düsseldorfer Landesgericht hält die legendären fünf Streifen von Künzli einem US-Konzern zu. Die Schweizer wehren sich.
Werner Künzli, Gründer der Sportschuhe mit den fünf Streifen im Jahre 1927, hätte sich kaum träumen lassen, dass seine Nachfolger einmal vor Gericht um «seine» Streifen kämpfen müssen. Nun ist Barbara Artmann, seit 2004 Besitzerin von Künzli, Ende April vor dem Landesgericht Düsseldorf gegen den US-Giganten K-Swiss gar unterlegen. Die einst aus Künzli hervorgegangene K-Swiss reklamierte die fünf Streifen mit Erfolg für sich: Die Schweizer müssen sofort alle Schuhe der Künzli-Modelinie aus deutschen Regalen entfernen.
Quelle: NZZ
Die Künzli SwissSchuh AG hat diverse Internationale Registrierungen mit Schutzwirkung in der EU eintragen lassen. Die fünf Streifen zeigen sich beispielsweise bei
Registernummer: 923607
Registernummer: 923737
und
Registernummer: 1047533
Die K-Swiss Inc. schlägt mit gleiche Waffen zurück.
EU-Marke: 4753489
oder
EU-Marke: 4771978
Quelle: WIPO, HABM
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