Der Markenstreit um diverse Goldhasen und ähnliche oder auch nicht ähnliche Schokoladenhohlkörper beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Erfrischend ist daher, dass es auch noch andere Häschen gibt, um die es sich an Ostern zu streiten lohnt.
Wer am Ostersonntag auf eine „Crazy Bunny Party“ wollte, musste sich entscheiden. Entweder für das Weinfest in Untereisenheim (Lkr. Würzburg) oder das Geodrom in Gerolzhofen (Lkr. Schweinfurt). An beiden Orten waren solche Partys zeit- und namensgleich angekündigt. Die Folge: Zwischen der Dromevent Unternehmergesellschaft (UG) mit Geodrom-Betreiber Detlef Ziegler und der PartyGroup GbR mit Sitz in Frankenwinheim ist ein heftiger Streit um das Namensrecht entbrannt. Nun beschäftigen sich die Rechtsanwälte mit der Frage, wo das Original und wo das Plagiat liegt.
Quelle: Mainpost.de
Mal ein anderer Hasen-Streit: Der Markenstreit um diverse Goldhasen und ähnliche oder auch nicht ähnliche Schoko… http://bit.ly/kPi58a
Mal ein anderer Hasen-Streit http://bit.ly/mEIOo9
Zur Klarstellung: Es geht hier nicht um das Aussehen der Osterhasen der beiden Flyer, sondern lediglich um die Wortmarke “Crazy Bunny Party”, die dem Herrn Detlef Ziegler, Betreiber des Geodroms in Gerolzhofen gehört.
Eine Partyseite aus Unterfranken hat dagegen Widerspruch eingelegt, da diese die letzten 8 Jahre Werbepartner der Veranstaltung im Geodrom waren, sich aber voneinander getrennt haben und nun auch eine “Crazy Bunny Party” abgehalten haben, aber der Markenschutz liegt beim Geodrom.
Ob hier eine Marke nun tatsächlich verletzt wurde und inwieweit der Widerspruch gerechtfertigt ist entscheidet das Landgericht Nürnberg-Fürth in der Hauptverhandlung in den nächsten Monaten.