STFU! Frei übersetzt heißt das in Netzsprache: Halt die Schnauze. Die Abkürzung hat sich ein Onlinehändler als Marke eintragen lassen. Nun mahnt er einen Webshop ab, der T-Shirts mit dem Aufdruck STFU verkauft. Lässt sich ein Netz-Fluch als Marke schützen?
Quelle: Spiegel
Die Wort-/Bildmarke ist mit Priorität vom 01.09.2005 beim DPMA registriert.
Registernummer: 30551745
14 Schmuckwaren
25 Bekleidungsstücke, soweit in Klasse 25 enthalten; Kopfbedeckungen; Gürtel
28 Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten
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STFU – Abmahnung für Onlineshop http://bit.ly/gK3430
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