Markenschutz für Himmelsscheibe wirklich futsch?

Sachsen-Anhalt hat endgültig den Markenschutz für die Himmelsscheibe von Nebra verloren. Das Bundespatentgericht teilte am Freitag mit, die Beschwerde gegen die Entscheidung des Patent- und Markenamtes sei zurückgenommen worden. Das Amt hatte im September beschlossen, die Marke zu löschen. Als Begründung dafür führte sie an, dass die 3.600 Jahre alte Scheibe Teil des kulturellen Erbes und damit nicht schutzfähig ist. Dagegen hatte das Land Beschwerde eingelegt.

Quelle: MDR

Auch wenn die Begründung

Die Marke werde gelöscht. Die «Mitteldeutsche Zeitung» berichtete unter Berufung auf den Kläger-Anwalt, dass der Fall beendet sei, weil das Land nicht die volle Gebühr für die Beschwerde überwiesen habe. Dazu äußerte sich das Patentgericht nicht.

für die Rücknahme der Beschwerde bei dnews.de etwas anders klingt, darf man nicht vergessen, dass da auch noch einige Europäische Gemeinschaftsmarken zur Anmeldung gebracht wurden.
Insbesondere die erst nach dem Löschungsbeschluss des DPMA angemeldeten Marken

Markennummer: 9763475

Nizzaklassen: 14, 16, 18, 21, 25, 28, 30
Anmeldedatum: 24/02/2011

und

Markennummer: 9763392

Nizzaklassen: 6, 9, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 33, 34, 41
Anmeldedatum: 24/02/2011

sprechen nicht dafür, dass das Land Sachsen-Anhalt willens ist auf den Markenschutz zu verzichten.

3 thoughts on “Markenschutz für Himmelsscheibe wirklich futsch?”

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