Lady Gaga gegen “Baby Gaga”
Gaga ist laut Duden eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen Zustand “nicht recht bei Verstand”. Das kann man sowohl von der Künsterlin Lady Gaga, wie auch von den Erfindern einer Eiscreme aus Muttermilch sagen. Dennoch sieht die Sängerin ihre Markenrechte verletzt.
Quelle: n-tv
Trotz insgesamt zweier eingetragener Marken und vier Markenanmeldungen beim USPTO lassen sich keine Markenrechte im Lebensmittelbereich für das Kennzeichen “Lady Gaga” finden. Auch auf den Markenschutz in der Klasse 43 (Verpflegung) hat die Künsterin bisher verzichtet. Insofern möglicherweise dünnes Eis, auf das man sich hier bewegt.
Auch in Europa ist “Lady Gaga” im Markenregister zu finden. Mit Priorität aus dem März 2010 wird der Schutz für die Nizzaklassen 03 und 14 (Registernummer: 8923864) und 09, 16, 18, 25 und 41 (Registernummer: 9568247) beansprucht.
Völlig gaga! http://www.markenblog.de/2011/03/08/voll…
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