von der Nationales Markenregister AG. Schön, dass ihr euch die Mühe gemacht habt meine Adresse zu ermitteln, um mir eure pseudo-amtliche Erinnerung zu schicken.
Ich möchte euren kostspieligen Service allerdings genauso wenig in Anspruch nehmen, wie ich mein Geld verbrenne, durch die Toilette spüle, in Schneeballsysteme stecke oder der Nigeria-Connection hinterherwerfe.
Dankbar bin ich allerdings für den zugesandten Freiumschlag.
Bin aber noch unsicher welche Überraschung ich euch damit zurückschicke.
Und wie üblich in diesem Zusammenhang die Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Ich empfehle Flöhe. Ein Geschenk, an dem man lange Freude hat.
weißes Pulver – da denkt jeder es wären Milzbranderreger…
Ach nö, die armen Tiere! Und der Anthrax-Hype ist doch auch schon lange durch.
Eine Kopie der Strafanzeige.
Strafanzeige? Ich befürchte das bringt nicht wirklich was.
Auf die verlinkte Warnung kann man nicht oft genug hinweisen, es gibt genügend Personen mit unlauteren Absichten, die nichtsahnenden Markeninhabern das Geld aus der Tasche ziehen wollen.
Nachtrag:
In diesem Kontext ist vielleicht das Urteil des LG Berlin (Az 16 O 44/10) interessant, das hier wiedergegeben wurde.