Mancher Mandant wird sie vermutlich nach der Steuerschätzung (Klasse 36) oder Rechtsberatung (Klasse 45) brauchen – die Kotztüte. Das reicht aber nicht, um der Wortmarke für diese Dienstleistungen den Markenschutz zu verweigern.
Interessant ist allerdings in der Tat die Frage nach der rechtserhaltenden Benutzung. Ich stelle mir das jedenfalls ganz hübsch vor auf dem Briefkopf oder Firmenschild.
Hmmm, da kommt mir nur der Kollege Kotz in den Sinn (http://www.ra-kotz.de) – aber ich wüsste auch nicht, wie man die Rechtsberatung in einer Tüte verpacken sollte. Vielleicht klärt sich das ja bald mal.