Die Pfändung einer markenrechtlich abgesicherten Domain hätte man sich vermutlich zweimal überlegt.
Zum Hintergrund der Domainpfändung.
In diesem Zusammenhang empfehle ich noch einen lesenswerten Artikel zum Thema Shitstorms.
markenrechtliches Sammelsurium
Die Pfändung einer markenrechtlich abgesicherten Domain hätte man sich vermutlich zweimal überlegt.
Zum Hintergrund der Domainpfändung.
In diesem Zusammenhang empfehle ich noch einen lesenswerten Artikel zum Thema Shitstorms.
Da hätte man IMHO nur so lange überlegt, bis man § 29 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG entdeckt hat…
Richtig, aber bei einer eingetragenen Marke stellt sich, insbesondere für das Gericht ein anderer Wert dar.