Das Bundesverwaltungsgericht verwehrt den Produzenten der Musik-CD-Serie «Buddha-Bar» in der Schweiz den Markenschutz für ihr Produkt. Laut den Richtern könnten die religiösen Gefühle von Buddhisten verletzt werden.
Quelle: SCHWEIZER FERNSEHEN
Die Wortmarke “BUDDHA-BAR” (CH52371/2007) wurde im Jahr 2007 für die Nizzaklassen 09 und 41 angemeldet.
Die ebenfalls 2007 angemeldete Wortmarke “BUDDHA-BAR” (CH00576244) für die Nizzaklasse 43 wurde bereits im September 2008 eingetragen.
Weniger besorgt um religiöse Gefühle zeigt man sich beim HABM – dort finden sich insgesamt elf eingetragene Wortmarken für das Kennzeichen “BUDDHA-BAR“.