Das Europäische Gericht hat im Verfahren (Rechtssache T?336/08) um den Markenschutz der dreidimensionalen Gemeinschaftsmarkenanmeldung
(Markennummer: 3844446)
die Unterscheidungskraft der Marke verneint. Damit wurde die Zurückweisung der Markeneintragung durch das HABM bestätigt.
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