Schweiz: Kein Markenschutz für Madonna

Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) hatte sich 2008 geweigert, die Wortbildmarke «Madonna» einer deutschen Firma ins Schweizer Markenregister einzutragen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Unternehmens in letzter Instanz nun abgewiesen und damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.

Die Richter in Lausanne teilen die Ansicht ihrer Kollegen in Bern, dass die Verwendung von «Madonna» als geschützte Marke sittenwidrig wäre, weil die Gefühle von Katholiken verletzt werden könnten.

Quelle: zuonline.ch

Die Wort-/Bildmarke

war für die Nizzaklassen 03, 09, 14, 18, 20, 21, 24, 25, 26 und 28 angemeldet worden.

Weniger um die religiösen Gefühle besorgt zeigten sich das DPMA, dass die identische Basismarke unter der Registernummer 30415262 führt.
Auf Basis der deutschen Marke wurde der internationale Markenschutz bei der WIPO (Registernummer: 855013) für folgende Staaten beantragt.
Antigua und Barbuda, Albanien, Armenien, Niederländische Antillen, Australien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Schweiz, China, Kuba, Algerien, Ägypten, Iran, Japan, Kirgisien, Nordkorea, Liechtenstein, Marokko, Monaco, Montenegro, Norwegen, Serbien, Russland, Singapur, San Marino, Syrien, Türkei, Ukraine, USA, Vietnam, Serbien und Montenegro

Neben der Schweiz haben auch China, Kuba, Ägypten, Japan, Singapur und die USA den Schutz der Marke verweigert.

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