Die Disney Enterprises, Inc. aus Burbank in Kalifornien hat die Wortmarke “TOWER OF TERROR” (Registernummer: 396 05 805) übernommen.
Mit Priorität vom 08.02.1996 genießt die Marke Schutz für “technische Anlagen für Vergnügungszwecke; Betrieb von Fahrgeschäften für Vergnügungszwecke, Volksbelustigungen” in den Klassen 28 und 41.
Bisherige Inhaberin des Markenrechts war die Hansapark Freizeit- und Familienpark GmbH & Co.
Quelle: DPMA