20 Jahre Einheit im Gewerblichen Rechtsschutz – "Eine gelungene Integration"

Zwei deutsche Patentämter wurden eins

München/Berlin/Jena. Vor zwanzig Jahren, am 3. Oktober 1990, übernahm das Deutsche Patentamt (DPA), das heutige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Aufgaben des “Amtes für Erfindungs- und Patentwesen” der DDR mit 13,5 Millionen Patentdokumenten. Gleichzeitig wurde das Deutsche Patentamt die alleinige Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland.

450 der rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DDR-Patentamts, darunter 105 Patentprüferinnen und -prüfer, wechselten in das Deutsche Patentamt und integrierten sich schnell in die Dienststellen in Berlin und München. 1998 wurde in Jena eine weitere Dienststelle mit inzwischen 230 Beschäftigten eröffnet, die zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Berlin aufnahm.

“Die Einheit im gewerblichen Rechtsschutz ist aufgrund des großen Engagements aller Kolleginnen und Kollegen hervorragend gelungen.” sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts am Freitag in München. “Mit Bravour haben wir die organisatorische und rechtliche Integration des reichen Fundus an gewerblichen Schutzrechten der DDR bewältigt. Nach zwanzig Jahren können wir eine selbstbewusste Bilanz ziehen: Wir sind eine Institution mit drei Standorten im vereinten Deutschland – München, Berlin und Jena – geworden, mit einem Gemeinschaftsgeist, der nicht von den einstigen Trennlinien bestimmt wird.”

Die letzten DDR-Patente werden Geschichte

Am 31. Oktober 2010 endet der Schutz für die letzten DDR-Patente, die noch vor der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 angemeldet und über die maximale Schutzdauer von zwanzig Jahren aufrecht erhalten wurden.

Die Behandlung der Schutzrechte der DDR wurde bereits im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 festgeschrieben und mit dem Erstreckungsgesetz vom 23. April 1992 gesetzlich geregelt. Aufgrund der Mitgliedschaft der DDR in internationalen Organisationen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes waren die gesetzlichen Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums in beiden deutschen Staaten fast identisch. Unterschiede zeigten sich in den Regelungen zur Verwertung. Bundesdeutsche Patente geben dem Inhaber das Recht, seine Erfindung für eine begrenzte Zeit exklusiv zu nutzen. Dieses Recht wurde in der DDR als Ausschließungspatent bezeichnet und machte nur einen geringen Anteil aus. Häufiger waren so genannte Wirtschaftspatente, die jeder volkseigene Betrieb gegen Zahlung einer Vergütung nutzen durfte.

Umfangreiches Erbe der DDR-Zeit

Das DPA stand 1990 vor der Herausforderung, die Bearbeitung der in der DDR bestehenden Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen zu gewährleisten. 111.000 DDR-Patente, darunter 97.000 Wirtschaftspatente und 14.000 Ausschließungspatente, wurden in ein gemeinsames Register übernommen. Davon waren fast 80 Prozent ungeprüft. In der Folge mussten außerdem mehr als 19.000 Anträge auf Umwandlung eines Wirtschaftspatents in ein Ausschließungspatent bearbeitet werden. Diese Umwandlung war auf Grund der letzten Novelle des DDR-Patentgesetzes vom Juli 1990 möglich geworden.

DDR-Marken leben weiter

Marken können im Gegensatz zu anderen gewerblichen Schutzrechten zeitlich unbegrenzt aufrechterhalten werden. Dies gilt auch für sämtliche einstigen DDR-Marken, die gegen Zahlung von Verlängerungsgebühren um jeweils zehn Jahre beliebig lange geschützt werden können. Noch am 2. Oktober 1990 wurden im Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR 259 neue Anmeldungen eingereicht. Zahlreiche frühere DDR-Marken konnten inzwischen ihre Existenz im Markt behaupten oder als starke Marken ausbauen. Von den mehr als 42.000 übernommenen DDR-Marken leben 6.800 Marken auch im Jahre 2010 weiter.

Quelle: Pressemitteilung DPMA

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