Es kann nur eine geben – eine Modelinie mit dem Namen Material Girl! Der US-Bekleidungshersteller L.A. Triumph Inc. verklagt Madonna, weil sie eine gleichnamige Modelinie herausgebracht hat. Dabei hatte die Pop-Ikone den Song doch schon in den achtziger Jahren gesungen.
Quelle: fabeau.de
Nicht nur in den USA, sondern auch in Europa droht der Modemarke von Madonna Ungemach. Bereits 2004 wurde die Wortmarke “MATERIAL GIRL” unter der Registernummer 3637873 als Europäische Gemeinschaftsmarke registriert. Der Schutzbereich umfasst die Klassen 14, 25 und 44.
Am 12.03.2010 wurde von der MG Icon LLC aus New York die Wortmarke “MATERIAL GIRL” für die Klassen 03, 09, 14, 18 und 25 angemeldet. Gegen diese Markenanmeldung wurde bereits von der Inhaberin der älteren Marke Widerspruch erhoben.
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