Marken bleiben gefährlich

Rechtsanwalt Prehm sorgt sich um Googles Werbekunden, die durch die neue Markenrichtlinie des Suchmaschinenkonzerns in offene “Marken”-Messer laufen könnten.

Für Googles Werbekunden ist das aber kein Freibrief. In der Bananabay-Entscheidung des EuGH hat dieser viel mehr dargelegt, dass Werbung mit fremden Marken über Google AdWords-Kampagnen sehr wohl eine Markenrechtsverletzung darstellt, wenn z.B. der Konsument hinsichtlich der Markenherkunft verwirrt wird.

Google legt dies anscheinend dahingehend aus, dass AdWords erlaubt buchbar sind, diese Markennamen aber nicht als Werbetext in der Kampagne auftauchen dürfen.

Hoffentlich wissen die Google-Werbekunden das auch, die nämlich im Gegensatz zu Google für solche Verstöße in der Regel haften. Es scheint so, dass zukünftig viele ins offene Messer laufen werden.

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