2009 wurde der Zoll an den Außengrenzen der EU in 43 500 Fällen tätig, die mehrere Millionen von Produkten betrafen, bei denen der Verdacht bestand, dass sie nachgeahmt oder gefälscht waren. Das geht aus dem heute veröffentlichten Jahresbericht der Kommission über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden in der EU hervor. Die Mehrzahl der Fälle, in denen der Zoll wegen des Verdachts einschritt, dass gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen wurde, betrafen Zigaretten, Kleidungsstücke und Markenartikel. Betroffen waren aber auch Produkte des täglichen Bedarfs, die für die Bürgerinnen und Bürger gesundheitsheitsgefährdend sein können, beispielsweise Shampoos, Zahnpasta, Spielzeug, Arzneimittel oder Haushaltsgeräte. Der heute veröffentliche Bericht enthält Statistiken über Art, Ursprung und Beförderungsmittel der an den Außengrenzen der EU gestoppten Waren.
Algirdas Šemeta, für Steuern, Zoll, Betrugsbekämpfung und Audit zuständiges Kommissionsmitglied, erklärte: „Aufgabe des Zolls in der EU ist es, Bürger und Unternehmen zu schützen. Gefälschte Produkte können die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher ernsthaft gefährden und legal arbeitende Unternehmen benachteiligen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden ihre Zusammenarbeit mit internationalen Handelspartnern und mit der Wirtschaft fortsetzen, um für die Rechte des geistigen Eigentums in der EU den höchstmöglichen Schutz zu gewährleisten.”
Hauptergebnisse des Berichts
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Anzahl der Waren, bei denen Verdacht auf Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums bestand, zugenommen hat. 2009 hielt der Zoll in über 43 000 Fällen insgesamt 118 Millionen Waren an den Grenzen fest. Während in der Vergangenheit in erster Linie Luxusgüter betroffen waren, wird nunmehr immer häufiger festgestellt, dass Gegenstände des täglichen Bedarfs gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen. Bei den betroffenen Erzeugnissen handelt es sich in erster Linie um Zigaretten (19 % der Beschlagnahmen), andere Tabakwaren (16 %), Markenartikel (13 %) und Arzneimittel (10 %). Die meisten Produkte stammten aus China (insgesamt 64 % aller beanstandeten Waren), wogegen andere Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate und Ägypten in einigen Produktkategorien eine Spitzenstellung einnahmen. In über 77 % der Fälle wurden die beschlagnahmten Waren vernichtet, oder es wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, um den Verstoß festzustellen.
Weshalb Rechte des geistigen Eigentums geschützt werden müssen
In der 2020-Strategie der EU wird hervorgehoben, dass der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums für die Förderung von Forschung, Innovation und Beschäftigung in Europa von entscheidender Bedeutung ist. Eine wirksame Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich ist auch erforderlich, um die Gesundheit und Sicherheit der Bürger in der EU zu schützen, da bestimmte nachgeahmte Waren (wie Lebensmittel, Körperpflegeprodukte oder für Kinder bestimmte Artikel), die in einem nicht regulierten Umfeld hergestellt werden, eine ernsthafte Gefährdung darstellen können.
Die Rolle des Zolls in der EU
Die Zollbehörden der EU spielen eine entscheidende Rolle, um zu verhindern, dass gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßende Waren in den Binnenmarkt gelangen. Die Kommission hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, die es dem Zoll ermöglichen sollen, solche Handelsströme besser zu bekämpfen. Sie arbeitet an einem Vorschlag, mit dem die gegenwärtigen Rechtsvorschriften für Maßnahmen des Zolls gegen Waren, die gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen, verbessert und die Verfahren vereinfacht werden sollen. Sie hat die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten eingehend geprüft und eine öffentliche Konsultation eingeleitet, die am 7. Juni 2010 zu Ende ging. Auf dieser Grundlage will die Kommission bis Ende des Jahres einen Legislativvorschlag vorlegen. Eine gute Zusammenarbeit mit internationalen Handelspartnern kann erheblich dazu beitragen, dass gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßende Waren entdeckt und nicht in die EU ausgeführt werden. 2009 unterzeichnete die EU mit China einen Aktionsplan mit dem Schwerpunkt auf einer Verstärkung der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, den sie in den kommenden Monaten bis Ende 2012 verlängern will (siehe IP/09/193). Kommissionsmitglied Šemeta wird bei seinem Besuch in Shanghai im September persönlich mit seinen chinesischen Amtskollegen erörtern, wie Rechte des geistigen Eigentums geschützt werden können. Eine Zusammenarbeit mit der Industrie ist ebenfalls sehr hilfreich, um Waren zu ermitteln, die gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen. Unternehmen können den Zoll um ein konkretes Eingreifen ersuchen, wenn sie den Verdacht haben, dass gegen ihre Rechte des geistigen Eigentums verstoßen wird, und durch von der Wirtschaft gelieferte Informationen kann der Zoll zielgerichteter kontrollieren. Die Kommission hat für Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums einen Leitfaden erstellt, um ihnen bei der Einreichung solcher Ersuchen behilflich zu sein und sie unterhält weiterhin enge Kontakte zur Wirtschaft, um festzustellen, wie die Kontrollen weiter verbessert werden können.
Der Bericht kann abgerufen werden unter
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/statistics/index_de.htm