BPatG: ALLFAcolor ./. ALPHA

28 W (pat) 8/10

Leitsatz:

ALLFAcolor ./. ALPHA

1. Bei der Prüfung der Markenähnlichkeit ist bei Einwortmarken nach wie vor allein auf den Gesamteindruck abzustellen, so dass selbst die Aufnahme der Widerspruchs-marke in die angegriffene Marke nicht zwingend zur Annahme einer Verwechslungs-gefahr führt (Abgrenzung zu BGH GRUR 2008, 905 “Pantohexal”).
2. “ALLFAcolor” und “ALPHA” nicht verwechselbar ähnlich im Bereich der Klasse 2.

Quelle: Bundespatentgericht

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