Leitsatz:
ALLFAcolor ./. ALPHA
1. Bei der Prüfung der Markenähnlichkeit ist bei Einwortmarken nach wie vor allein auf den Gesamteindruck abzustellen, so dass selbst die Aufnahme der Widerspruchs-marke in die angegriffene Marke nicht zwingend zur Annahme einer Verwechslungs-gefahr führt (Abgrenzung zu BGH GRUR 2008, 905 “Pantohexal”).
2. “ALLFAcolor” und “ALPHA” nicht verwechselbar ähnlich im Bereich der Klasse 2.
Quelle: Bundespatentgericht