Beim Automobilhersteller Porsche setzte Ende Mai eine fröhliche “Markenwanderung” ein. Innerhalb einer Woche wechselten zahlreiche Marken viermal den Markeninhaber, um letztendlich wieder beim ursprünglichen Markeninhaber zu landen.
Beispielhaft dargestellt an der Wort-/Bildmarke
Registernummer: 643195
Anmeldetag: 03.10.1952
Anmelder: Dr.Ing.h.c. F. Porsche AG
Umschreibung – Rechtsübergang am 11.04.2008
Neuer Inhaber: Porsche Vermögensverwaltung AG
Umschreibung – Namens-/Anschriftsänderung am 07.05.2008
Neuer Inhaber: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
Umschreibung – Rechtsübergang am 26.05.2010
Neuer Inhaber: Porsche Zwischenholding GmbH
Umschreibung – Namens-/Anschriftsänderung am 27.05.2010
Neuer Inhaber: Dr. Ing. h.c. F. Porsche GmbH
Umschreibung – Rechtsübergang am 31.05.2010
Neuer Inhaber: Porsche Fünfte Vermögensverwaltung AG
Umschreibung – Namens-/Anschriftsänderung am 31.05.2010
Neuer Inhaber: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
Quelle: DPMA
Da darf man ziemlich sicher sein, dass ein Nachvollzug im Handelsregister ergeben wird, dass Nr. 6 mit Nr. 1 nur den Namen gemein hat, aber sicher keine Personenidentität oder Gesamtrechtsnachfolge vorliegt.
Aber vielleicht mit Nr. 3, die die Marke ja innehatte, als das Karussel losging?
So oder so – was ist der Sinn solcher Aktionen?